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    Auf dem Weg in ein neues Schuljahr

    Die Sommerferien liegen hinter uns und ein neues Schuljahr beginnt. Am ersten Tag konnten wir im Haus 4 viele neue Schülerinnen und Schüler mit Ihren Familien und Gästen zum Schulanfang begrüßen. Das ereignisreiche Programm mit schwungvollen Liedern und einem Theaterstück der Klasse 4a machte große Freude.

    Doch auch alle anderen Kinder und Jugendlichen starten nun in die Lernzeit. Mit einer „Fit ins neue Schuljahr“ Projektwoche geht es überall gleich interessant los. In der Grundschule heißt es alle Materialien ordnen und das Thema „Gesunde Ernährung“ mit dem Gesundheitsamt Chemnitz bearbeiten. Die gesamte Oberschule rückt gleich in der ersten Woche ins Schullandheim nach Klingenthal aus. Für die Schülerinnen und Schüler im Haus 35 finden die Projekte wie immer in der dritten Schulwoche statt.

    Im September warten dann schon wieder die nächsten Höhepunkte. Wir nehmen diesmal mit Schülerinnen und Schülern sowie mit Beschäftigten am 03.09.25 am Firmenlauf in Chemnitz teil. Eine Woche später ist dann am 10.09.25 der erste Elternabend und der Elternrat kommt an diesem Tag ebenfalls zusammen.

    Michael Theiss
    Schulleiter

    Herzlich willkommen!

    Grafik eines Mädchens mit Brille

    Kontakt

    Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz

    Besucheradresse:
    Flemmingstraße 8g (Haus 2)
    09116 Chemnitz

    Telefon: +49 371 80818-137

    Telefax: +49 371 80818-203

    E-Mail: blindenschule@lbs.smk.sachsen.de

    Webseite: https://www.lbs-chemnitz.sachsen.de

    Unsere Schule

    Frontale Ansicht

    Kompetenz- u. Medienzentrum

    Auf einem Tisch stehen taktile Unterrichtsmaterialien für Mathematik.

    Unsere Kooperationen

    gemaltes Bild

    Transparenzhinweis:

    Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

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