Schwungvoll in ein neues Jahr
Nach erholsamen Weihnachtsferien starten wir zuversichtlich in ein neues Jahr. Die Schulleitung wünscht dabei allen großen und kleinen Menschen ein gesundes und friedliches 2026. Für unsere Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen wünschen wir auf der Zielgerade und bei den Prüfungen VIEL ERFOLG!
Am 21.01.26 werden wir an unserem traditionellen Elternsprechtag den Austausch in der Schulgemeinschaft pflegen. Außerdem gilt es schon jetzt einen weiteren Höhepunkt, unseren Tag der offenen Tür am 18.04.2026, vorzubereiten.
Zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus werden wir uns am 27.01.26 bei einer Veranstaltung der SFZ Gruppe beteiligen. Im Rahmen unseres Kooperationsprojektes »Unantastbar Mensch« werden wir an diesem Tag auf der Gedenkstätte im Gelände eine Menschenkette bilden.
Am 02.02.26 freuen sich dann alle Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigten auf den gemeinsamen Eisfasching. Dieser findet, dank der Unterstützung durch unseren Förderverein, im Eissportzentrum Jutta-Müller statt. Neben lustigen Kostümen und guter Stimmung gibt es Pfannkuchen und heißen Tee. Schon vorher – also Ende Januar – fahren einige Jugendlichen ins Skilager. Auch dieser Termin hat, wie die Teilnahme am Bundesfinale im Skilanglauf bei »Jugend trainiert für Paralympics«, eine lange Tradition.
Am 06.02.26 werden wir dann mit den Halbjahreszeugnissen und Halbjahresinformationen das erste Schulhalbjahr abschließen.
Michael Theiss
Schulleiter
Kontakt
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz
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09116 Chemnitz
Telefon: +49 371 80818-137
Telefax: +49 371 80818-203
E-Mail: blindenschule@lbs.smk.sachsen.de
Webseite: https://www.lbs-chemnitz.sachsen.de
Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.



